Forschungsprojekte

zum Gefängniswesen

Das Strafvollzugsarchiv widmet sich der Rechtswirklichkeit in Gefängnissen. Somit befasst sich das Strafvollzugsarchiv nicht nur mit dem Sammeln von Gesetzmaterialen, Gerichtsentscheidungen und juristischer sowie kriminologischer Literatur, sondern führt auch Forschungsprojekte zum Gefängniswesen durch.

Das über die Jahre hinweg wichtigste, und bis heute fortgeführte, Projekt ist der von Feest u.a. seit 1980 herausgegebene Kommentar (früher: Alternativkommentar) zu den Strafvollzugsgesetzen, heute herausgegeben von Johannes Feest, Wolfgang Lesting und Michael Lindemann in derzeit 7. Auflage (hier mehr dazu). An ihm sind auch Sven-U. Burkhardt und Christine Graebsch aus dem Strafvollzugsarchiv beteiligt.

    Projekte an der Fachhochschule Dortmund

    Das Strafvollzugsarchiv an der Fachhochschule Dortmund war und ist in internationale Projekte involviert:

     

    Projekte an der Universität Bremen

    Die Korrespondenz mit den Gefangenen war und ist Basis und Inspiration für empirische Forschungsprojekte. Die folgenden Forschungsprojekte wurden noch an der Universität Bremen durchgeführt:

     

    • Im Rahmen eines Promotionsprojektes (Hoffmann 1990) über die Praxis der Sicherungsmaßnahme Absonderung/Einzelhaft (§§ 88, 89 StVollzG) und der Disziplinarmaßnahme Arrest (§ 103 Abs. 1 Ziff. 9 StVollzG) wurde belegt, dass diese Rechtgrundlagen in der Praxis nicht nur austauschbar verwendet werden, sondern dass auch daneben weitere freiheitsentziehende Sanktionen ohne jede Rechtsgrundlage praktiziert werden.
    • In einer kleinen qualitativen Umfrage bei Gefangenenzeitungen und bei dem Strafvollzugarchiv bekannten Gefangenen wurde untersucht, inwieweit von Gefangenen gewonnene Gerichtsentscheidungen nicht von den Justizvollzugsanstalten umgesetzt wurden. Das Verhalten dieser Vollzugsbehörden konnte durch ein Duzend derartiger Fälle belegt werden (Lesting & Feest 1987). Die Kritik der Wissenschaft und Praxis an den Forschungsergebnissen veranlasste das Strafvollzugsarchiv zu einem weiterführenden Forschungsprojekt, finanziert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft.
    • Die systematische Untersuchung, finanziert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, fokussierte sich auf die von den Oberlandesgerichten entschiedenen Fälle im Jahre 1986. In jedem der von Gefangenen gewonnenen Fälle wurden sowohl die Gefangenen als auch die Anstaltsleitung über den weiteren Verlauf befragt. Resultat des Projektes ist das Buch „Rechtsschutz in der totalen Institution“ (Feest, Lesting & Selling 1997).
    • Zwanzig Jahre später wurde das Phänomen der „renitenten Vollzugsbehörden“ erneut anhand des im Strafvollzugsarchiv vorhandenen Materials und einer Befragung von Praktiker*innen untersucht (Feest & Lesting 2009). Drei Jahre später wurde eine dem § 172 VwGO entsprechende Zwangsgeldregelung in das Strafvollzugsgesetz eingeführt, um die Vollstreckbarkeit der gerichtlichen Anordnungen zu gewährleisten.
    • Auf Grundlage der Korrespondenz mit Gefangenen wurden die Lockerungspolitik der Bundesländer und der Rückgang der Lockerungen seit dem Ende des 20. Jahrhunderts untersucht (Feest & Lesting 2005).
    • Im Rahmen eines Promotionsprojektes wurde der Umgang mit sogenannten „Tatleugnern“ durch die Justizvollzugsanstalten und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Resozialisierungsauftrag des Strafvollzuges untersucht (von Lengerich 2010).