Zur Vorgeschichte des Rechtsweges vergleiche Blog-Eintrag vom 10. Januar 2024 (zum Blogeintrag: hier klicken).
Eine weitere Entscheidung des BayObLG zu Gunsten eines Gefangenen mit Substitutionsbedarf, in der das BVerfG eine einstweilige Anordnung erlassen hatte. Hier wird deutlich, was genau die Strafvollstreckungskammer in der Sache alles unterlassen hat, und für das sie nun gewissermaßen paar ghörige Watschen kassiert hat. Um den vollständigen Beschluss abzurufen klicken Sie einfach auf das Vorschaubild oder direkt hier.