OLG München: Umgekehrte Organisationshaft

Das Urteil handelt von der Zeit, die Gefangene noch im Maßregelvollzug nach § 64 StGB verbringen, obwohl die Maßregel bereits für erledigt erklärt wurde. Nach dem Wortlaut des Gesetzes scheint diese Zeit nach dem Zweidrittelzeitpunkt der Freiheitsstrafe nicht mehr auf...