Das Oberlandesgericht Celle zur Rechtswidrigkeit einer Verlegung von einem Einzel- in ein Mehrbettzimmer eines seit vielen Jahren im Maßregelvollzug nach §63 StGB in der Psychiatrie Untergebrachten sowie zu den Anforderungen an die Begründung einer solchen Verlegung: Nachschieben von Gründen seitens der Anstalt, das Erfordernis einer nachvollziehbaren Darlegung der Auswahl gerade dieses Untergebrachten im Vergleich zu anderen Patienten als auch dem Entzug einer zuvor gewährten Vergünstigung, inklusive Vertrauensschutzes. Der Beschluss kann hier eingesehen werden.
Entscheidung des Oberlandesgericht Celle zur Rechtswidrigkeit einer Verlegung von einem Einzel- in ein Mehrbettzimmer
von Melanie Epifania | 16. April 2025 | Rechtsprechung | 0 Kommentare