Am 7. Mai 2025 lädt das Social Innovation Lab der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen zur Podiumsdiskussion ein. Im Fokus steht das Thema „Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeitende im Strafprozess“.
Sozialarbeitende unterliegen gemäß § 203 Strafgesetzbuch (StGB) zwar der Schweigepflicht und sind somit dazu verpflichtet, vertrauliche Inhalte aus (Beratungs-)Gesprächen nicht weiterzugeben. Diese Schweigepflicht findet jedoch ihre Grenzen im Strafverfahren, da Sozialarbeitenden kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Strafprozessordnung (StPO) zusteht. Neue Aufmerksamkeit erhielt die Thematik jüngst durch ein Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 28. Oktober 2024. Dieses verurteile drei Mitarbeitende des Fanprojekts Karlsruhe wegen versuchter Strafvereitelung zu Geldstrafen, nachdem diese sich weigerten, sich gegenüber den Ermittlungsbehörden bezüglich eines Vorfalls in Zusammenhang mit dem Abbrennen von Pyrotechnik während eines Heimspiels des Karlsruher SC gegen St. Pauli zu äußern.
Die Veranstaltung umfasst eine thematische Einführung durch Dr. Sven-U. Burkhardt, Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Dortmund, als auch eine Podiumsdiskussion. Diese beleuchtet das Zeugnisverweigerungsrecht nicht nur unter dem Gesichtspunkt aktueller Entwicklungen, sondern grundsätzlich im Kontext der praktischen Arbeit von Sozialarbeitenden beleuchtet. An der Diskussion beteiligen sich neben Dr. Sven-U. Burkhardt auch Prof. Dr. Helen Breit von der Evangelischen Hochschule Freiburg sowie eine Mitarbeitende bzw. ein Mitarbeiter des Fanprojekts.
Die Veranstaltung findet im Social Innovation Lab, Bismarckstraße 55, 67059 Ludwigshafen, statt und beginnt um 17:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei und erfordert keine vorherige Anmeldung.