Bundesverfassungsgericht – Entscheidung zur Stärkung der Persönlichkeitsrechte von Strafgefangenen

Ein Artikel im Legal Tribune Online [1] berichtet über die Beschwerde eines Strafgefangenen beim Bundesverfassungsgericht, der  sich gegen die Durchführung von Drogenscreenins im Strafvollzug wehrte, bei der die Justizvollzugsbeamten den Betroffenen während der Urinabgabe frei auf die Genitalien schauen duften, um dadurch etwaigen Täuschungsversuchen vorzubeugen.

„Die Gerichte, die sich zuvor mit dem Fall beschäftigt hatten, haben das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefangenen nicht ausreichend berücksichtigt, hat das Gericht entschieden (Beschluss vom 22. Juli 2022, Az. 2 BvR 1630/21)“ [1], heißt es in dem Artikel zum Verfahrensausgang, dass unter anderen von Prof. Dr. Graebsch begleitet wurde.

Zum Artikel des Legal Tribune vom 10.08.2022 – hier klicken

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 22.07.2022 im Volltext: Bundesverfassungsgericht – Entscheidungen – Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels Urinkontrollen in Justizvollzugsanstalt

[1] BVerfG zu Drogenscreenings im Strafvollzug: Sicht auf Genitalien ist tabu . In: Legal Tribune Online, 10.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49277/ (abgerufen am: 20.08.2022 )