Einladung zur Tagung Menschen mit Behinderung in Haftanstalten
Donnerstag, den 16.01.2024, von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Wie ergeht es Menschen mit Behinderung, die sich einer freiheitsentziehenden Maßnahme beugen müssen? Wird ihnen in Haftanstalten das Recht gewährt, welches die UN-Behindertenrechtskonvention fordert? Hiernach soll gewährleistet sein, „dass Menschen mit Behinderungen, denen aufgrund eines Verfahrens ihre Freiheit entzogen wird, gleichberechtigten Anspruch auf die in den internationalen Menschenrechtsnormen vorgesehenen Garantien haben und im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen dieses Übereinkommens [1] behandelt werden, einschließlich durch die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen“ (Artikel 14 Absatz 2 UN-BRK).
Inwieweit sind die Hafträume barrierefrei, wie es § 4 BGG fordert? Es sind dies Themen, die bisher von der Heilpädagogik, die sich als ganzheitliche Pädagogik mit sämtlichen behinderungsbedingten Facetten auseinandersetzt, und der Rechtswissenschaft bisher nicht oder sehr unzureichend befasst hat (vgl. Tolmein 2022, 1297).
Die Tagung, zu der wir Sie herzlich einladen, soll diesen weißen Fleck mit Farbe füllen.
Literatur:
Tolmein, Oliver (2022): Menschen mit Behinderungen im Strafvollzug. In: Feest, Johannes/Lesting, Wolfgang/Lindemann, Michael (Hg.): Kommentar zu den Strafvollzugsgesetzen. Bundes- und Landesrecht. 8. Auflage. Köln: Carl Heymanns Verlag.
[1] und das ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Vorläufiges Programm (Stand: 30.09.2024 – Änderungen weiter vorbehalten)