Vorbemerkung von Johannes Feest
Bei dem hier abgedruckten Vortrag handelt es sich um die Kurzfassung einer Masterarbeit, die unter meiner Betreuung an der Universität Hamburg entstanden ist. Ich habe es immer bedauert, dass diese Arbeit niemals veröffentlicht wurde. Denn sie stellt ein schönes Beispiel dafür da, wie sinnvoll es ist, im Strafvollzug die Methode der teilnehmenden Beobachtung anzuwenden. Selbst eine kurze Beobachtungszeit in einer einzigen Anstalt kann zu Einsichten führen, die unsere Erkenntnis eines Gegenstandes voranbringen. So liegt es hier. Zweifellos sind diese Einsichten und Erkenntnisse nur vorläufige. Sie müssten von anderen Forscher*innen an anderer Stelle erhärtet werden. Aber Lioba Fricke hat gezeigt, wie analytische Beschreibung funktionieren kann. Es wäre zu wünschen, dass Andere ihrem Beispiel folgen.

HAFTALLTAG UND TEILNEHMENDE BEOBACHTUNG
Ein Gastbeitrag von Lioba Fricke
Vortrag am 28.02.2020 anlässlich des Fe(e)st-Akts an der FH Dortmund
zum 80.Geburtstag von Johannes Feest (Prof. i.R. an der Universität Bremen)

Wer heute durch Fernsehprogramme zappt, findet diverse Reality-Shows und Scripted-Reality-Programme aus dem Strafvollzug (auch: durchaus ernsthaft gemeinte dokumentari-sche Versuche). Ob diese Programme tatsächlich etwas über den Haftalltag von Bedienste-ten und Gefangenen und über ihrer Beziehungspraxis vermitteln, kann fraglich sein. Nach durchaus oberflächlicher Einschätzung könnte leicht der Eindruck entstehen, dass hier nicht zuletzt ein punitives Interesse von Zuschauenden bedient, womöglich gestärkt wird.
2008 jedenfalls gab es solche Programme nicht. Ich habe in dem Jahr eine teilnehmende Beobachtung in der Bremer Justizvollzugsanstalt durchgeführt. Ich habe eine Woche auf einer Station, im Wesentlichen im Stationszimmer der Zugangsabteilung, verbracht. Das war eine ungewöhnliche praktische Erfahrung. Es war nicht selbstverständlich, dass ich als ganz und gar Außenstehende diesen Zugang überhaupt bekam. Wesentliche Hilfe war die Vernet-zung, die Johannes Feest mir dazu zur Verfügung gestellt hat und nicht zuletzt die freundli-che Unterstützung des damaligen Psychologen in der Zugangsabteilung, Ingo Straube.
Ausgangspunkt dieser Forschungssituation war meine Frage danach, wie das Vollzugsziel Resozialisierung in Interaktionen des Alltags in der Haft erfahrbar ist. Dazu zunächst zwei Feststellungen:
– Ja, ich bin davon ausgegangen, dass diese qualitative Fragerichtung angebracht ist. Es geht für mich weniger um die Frage, ob Gefangene Resozialisierung erleben. Es geht vielmehr darum, was sie als Resozialisierung erleben bzw. wie sie es erleben. Ge-fangene sind im Strafvollzug untergebracht unter der Überschrift, dass es hier um „Re-sozialisierung“ geht. Bedienstete wissen, dass das Strafvollzugsgesetz, nach dem sie arbeiten, den Anspruch von „Resozialisierung“ hat. Ich muss davon ausgehen, dass
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beide Gruppen, die im Haftalltag aufeinandertreffen, ihre Interaktionen nicht unabhän-gig von diesem Anspruch „Resozialisierung“ erleben können.
– Und ja, wo, wenn nicht im Alltag der Haft sollen Gefangene „Resozialisierung“ erleben können? Sie sind nirgends sonst und der Anspruch eines resozialisierenden Strafvoll-zugs muss sich dort erfüllen – wenn er überhaupt irgendwo erfüllt werden soll.
Der Rahmen für mein Forschungsvorhaben war meine Masterarbeit im Weiterbildungsstudi-engang Kriminologie in Hamburg. Mein Ausgangspunkt war dabei ein psychologischer Blick und, als damals gerade erst lernende Kriminologin, ein Blick von außen auf den Strafvollzug. Gegenüber der mir fremden Institution des Strafvollzugs und gegenüber seinen Praktiken überwog dabei anfangs sicher eine gewisse Neugierde. Eigene Forschung im Strafvollzug war so auch eine Entdeckungsreise mit einem begleitenden Gefühl von Fremdheit. Entspre-chend fühlte ich mich sofort allen ethnomethodologischen Forschungsansätzen verbunden. Ich konnte mich sehr schnell identifizieren mit einer Haltung, mit dem Strafvollzug eine frem-de Kultur innerhalb unserer Gesellschaft zu erforschen.
Was ich im Rahmen meines Studiums über die Praxis des Strafvollzugs lernte, das führte auf dem Hintergrund meiner psychologischen Vorannahmen über Entwicklung und Entwick-lungsmöglichkeiten von Personen schnell zu Widersprüchen.
Der wesentliche Widerspruch war die Frage, wie dieser in Strafvollzugsgesetzen so betonte und in der Strafvollzugsreform des vergangenen Jahrhunderts in gewisser Weise gefeierte Begriff der „Resozialisierung“ unter den Bedingungen von Strafvollzug überhaupt funktionie-ren soll. Die Grundannahme des Konstruktes „Resozialisierung“ scheint ja zu sein, dass Ge-fangene in der Haft auf ein Leben in eigener Verantwortung außerhalb der Haft vorbereitet werden sollen und vorbereitet werden können. Darunter liegend lässt sich eine weitere An-nahme vermuten, nach der Gefangene lernen sollen, etwas anders zu machen, als sie es bisher getan haben. Sie sollen besser als bisher in der Lage sein, straffrei ein selbstbestimm-tes Leben zu führen. Es wird also von ihnen ein verändernder Lernschritt erwartet.
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Unabhängig davon, was hier Kriterium eines „selbstbestimmten Lebens“ sein kann, zeigt psychologische Forschung zu Bedingungen von Lernen eines: Bei allen Prozessen kogniti-ver und emotionaler Veränderung spielen Beziehungen eine wesentliche Rolle. Auch Norma-lisierung, eine Angleichung von Lebensverhältnissen innerhalb der Haftsituation mit denen außerhalb, ist aus psychologischer Sicht untrennbar mit einem Anspruch verbunden, dass Gefangene Beziehungserfahrungen machen. Dabei müsste ein Beziehungsangebot eine regelmäßige Praxis haben, also in den Haftalltag integriert sein, um Veränderung anstoßen, begleiten, unterstützen zu können.
Die einzigen, die dafür in der isolierten Situation des Alltags in der Haft in Frage kommen, sind die Bediensteten in den Haftabteilungen. Schon in älterer Literatur zum Strafvollzug wird viel geschrieben zur Bedeutung des Beziehungsangebots der Bediensteten für Gefangene (vgl. z.B. Wagnitz 1791: 87, Sieverts 1929: 71ff). Die Forschung des 21. Jahrhundert bestä-tigt die Bedeutung dieses Beziehungsangebotes. In 2008 aktuellen Kommentierungen zu Strafvollzugsgesetzen wird Vollzugsbediensteten eine wichtige Rolle zugewiesen im Hinblick auf ein Resozialisierungsziel (so Calliess/Müller-Dietz 2008: § 2 Rz. 25 oder Schwind/Böhm/ Jehle 2005: § 2 Rz. 10). Wenn irgendjemand Gefangenen eine Beziehung anbieten könnte, die sie auf das Leben in Freiheit vorbereitet, eine Beziehung, die eine Angleichung des Haft-alltags an die Anforderungen des Lebens in Freiheit womöglich operationalisiert, dann kön-nen es unter Bedingungen der Haft fast nur diese Bezugspersonen von Gefangenen sein. Liebling/Arnold (2009: XIX) sehen in der Beziehung zwischen Gefangenen und Bediensteten letztlich das, was das Gefängnis ausmacht. Dahle/Greve u.a. (2020: 17) beschreiben das Be-ziehungsangebot als potentielle „informelle externe Ressource“ für Gefangene im Rahmen eines „Entwicklungsraums Gefängnis“.
Unter Gesichtspunkten psychologischer Beschreibungen von Beziehungen erscheint es al-lerdings nahezu absurd anzunehmen, dass Beziehungen im Strafvollzug als Beziehungspra-xis unter den repressiven Bedingungen einer Haft überhaupt ein in die Gesellschaft einla-dendes Beziehungsangebot stabilisieren könnten:
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Soweit sich im Strafvollzug Strukturen einer totalen Institution manifestieren, muss befürchtet werden, dass Autonomie und Selbstwirksamkeitsüberzeugungen der Gefangenen sy-stematisch gestört werden. Damit sind Voraussetzungen sozialer Aushandlungsprozesse, mit denen sich soziale Beziehungen etablieren und stabilisieren, beeinträchtigt. Eine haftty-pische Praxis der Störung von Autonomie lässt sich zudem kaum vereinbaren mit Anforde-rung an Selbstverantwortung und Selbstorganisation in einer modernen Gesellschaft, wider-spricht also besonders deutlich sozialen Erwartungen an ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit (vgl. Stolle/Singelnstein 2007 zu „Selbstführungstechniken“ und Techniken der Selbstoptimierung als solche Erwartungen).
Gleichzeitig bringen Gefangene überdurchschnittlich häufig ungünstige Voraussetzungen mit, um sich auf Beziehungsangebote und Aushandlungsprozesse einzulassen (vgl. dazu z.B. Dünkel/Geng u.a. 2010: 23). In der Gruppe der Gefangenen finden sich überdurch-schnittlich häufig gesundheitlich belastete, nicht zuletzt mit Suchterkrankungen belastete Menschen (vgl. u.a. Schönfeld/Widmann u.a. 2005; Keppler/Stöver u.a. 2010). Sie bringen überdurchschnittlich häufig schwierige familiäre und soziale Vorerfahrungen mit.
Auf diese Vorbedingungen trifft die grundsätzlich asymmetrische Machtverteilung zwischen Gefangenen und Bediensteten (vgl. Feest 2007: 94 zu diesem Merkmal totaler Institution im Gefängnis). Sie kann unter den Bedingungen der Inhaftierung einer Seite auch durch interak-tive Praxis nicht in Frage gestellt werden. Das betrifft neben den Gefangenen auch die Be-diensteten. So sehr sie bemüht sein können, sich auf Gefangene persönlich einzulassen, Verständnis für individuelle und strukturelle Problemlagen zu entwickeln, so sehr sind sie doch in ihren Voraussetzungen eingeschränkt. Sie sind zunächst einmal „nur“ Beamte im Vollzugsdienst. Sie stehen in der strafvollzugsinternen Hierarchie eher am Ende einer Be-fehlskette. Sie können an strukturellen Vorgaben wenig ändern – und seien es nur die Vor-gaben der Verwaltungsebene der Justizvollzugsanstalt selbst. Sie sind außerdem verant-wortlich dafür, dass die Gefangenen da bleiben, wo sie sind, nämlich in Gefangenschaft. Das gibt jedem weiteren Beziehungsangebot eine einschränkende Bedingung mit. Es bleibt im-mer ein Vorbehalt professioneller Zurückhaltung. Forschung zu Einstellungen Bediensteter
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zeigt zudem, dass sie Gefangenen überwiegend nicht unbefangen-neutral gegenüberstehen. Öfter findet sich vielmehr eine kritische Haltung zu den Gefangenen und geringe Erwartung an deren positive Veränderungsfähigkeit und -bereitschaft (vgl. zu Übersichten über ver-schiedene Studien zu diesem Thema Fricke 2012: 86 sowie die hier zugrundeliegende Arbeit aus dem Jahr 2008, die im Strafvollzugsarchiv verfügbar ist).
Aus diesen Annahmen zu den Absurditäten einer Beziehungsgestaltung im Strafvollzug ergab sich für mich eine sehr interessierte, aber sicher nicht vollkommen unbefangene Un-tersuchungshaltung in Bezug auf die Möglichkeiten von Beziehungsgestaltung im Haftalltag. Es schien sehr interessant zu prüfen, wie die Beteiligten ihre so begrenzten Möglichkeiten nutzen. Ich fragte mich in Bezug auf die Bediensteten:
– Wie sieht ihr Beziehungsangebot an die Gefangenen konkret aus?
– Wieweit kann ihr Beziehungsangebot als Praxis eines resozialisierenden Beziehungs-angebotes verstanden werden?
– Wie gehen Bedienstete mit den strukturellen Begrenzungen um?
Tatsächlich lässt sich die Praxis einer Beziehung natürlich nicht von einer Seite allein definie-ren. Sie ist vielmehr Konstrukt der Wirklichkeitszuschreibungen von Interaktionspartnern. Die Basisfragen meiner Untersuchung waren daher auf Gefangene und Bedienstete gemeinsam ausgerichtet. Es ging um die Frage, welche gemeinsame Beziehungskonstruktion sich aus der Beziehungspraxis zwischen Gefangenen und Bediensteten ergibt und in welchem Ver-hältnis eine solche Konstruktion zum Resozialisierungsanspruch steht.
– Wieweit lässt sich „Resozialisierung“ anhand der Praxis im Haftalltag wieder finden und mit welcher Bedeutung ist sie für den Adressaten, den Gefangenen, erfahrbar?
– Welche strukturellen Möglichkeiten hat eine resozialisationsfördernde, Resozialisation ermöglichende, Resozialisation zumindest nicht behindernde Beziehungserfahrung?
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Um diese Fragen klären zu können, brauchte ich eine Forschungsmethodik, die mir Zugang zu Konstrukten auf beiden Akteursebenen erlaubte. Wissen über Alltagsgeschehen und All-tagspraxis im Strafvollzug fand ich mindestens 2008 noch durchaus begrenzt in der Literatur repräsentiert. Es gab ein paar Websites mit Erfahrungsberichten von Gefangenen. Erfah-rungsberichte von Vollzugsbediensteten fand ich dagegen kaum.
Meine berufliche Erfahrung und Praxis ließ mich zur Erforschung meiner Fragen zunächst an Interviewverfahren denken. Das erwies sich aber nur für einen Gefangenen als möglich, nicht für einen Bediensteten. Durchaus erstaunlicherweise waren Bedienstete dagegen be-reit, mich für eine Woche als teilnehmende Beobachterin in ihrem Alltag zu akzeptieren.
Teilnehmende Beobachtung ist eine überaus spannende Möglichkeit, mehrdimensionales, mehr als nur verbales Material zu gewinnen. Es kann mit ihr gelingen, über Selbstauskünfte von Beteiligten hinauszukommen (die möglicherweise nur einen Teil der tatsächlichen Praxis beschreiben) und auf diese Weise einen Zugang zu „handlungsleitende Orientierungen“ von Akteuren zu finden. Es ist gleichzeitig eine typische explorative Methodik zur Untersuchung eines fremden Untersuchungsfeldes. Die Methode kann helfen, Annahmen und Hypothesen zu entwickeln. Schon wegen der begrenzten Perspektive (eine Beobachterin, ein umrissenes Beobachtungsfeld) kann sie dagegen weniger dazu dienen, Annahmen zu prüfen. Befunde, zumal aus einer so kleinen Untersuchung, können damit einen nur begrenzten Geltungshori-zont beanspruchen.
Ich habe jedenfalls aber sofort die Gelegenheit ergriffen zu einer solchen teilnehmenden Be-obachtung auf einer Vollzugsstation in der JVA Bremen für Männer. Ich habe eine Woche an der Frühschicht (plus einmal Spätschicht) teilnehmen und dabei insgesamt fünf verschiedene Bedienstete erleben können.
Kennzeichnend für eine teilnehmende Beobachtung ist, dass der Forschung ein begrenztes Vorverständnis der Abläufe zugrunde liegt, die in dem interessierenden sozialen Feld unter-sucht werden sollen. Das war ganz weitgehend meine Ausgangssituation im Hinblick auf das
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Beobachtungsfeld der Vollzugsstation und, konkreter, auf das Beobachtungfeld eines Stati-onszimmers als Arbeitsplatz der Bediensteten auf der Vollzugsstation. Kennzeichnend ist auch eine oft situationsabhängig wandelbare Rolle der teilnehmenden Beobachterin. Meine grundsätzliche Rollendefinition war bestimmt durch möglichst geringe Eigeninitiative. Ich wollte in erster Linie beobachten und begleiten, jede aktive Einflussnahme vermeiden. Ich wollte insgesamt den Bediensteten durch meine Anwesenheit in ihrem nicht sehr großen Stationszimmer nicht unnötig lästig fallen. Ich habe dann aber doch auch Fragen gestellt, wenn ich eine beobachtete Handlung besser verstehen wollte. Ich habe Angebote, mir etwas zu zeigen oder zu erklären, immer angenommen. Ich habe auch Angebote zu Gängen über das Anstaltsgelände oder in andere Gebäudeteile angenommen. Ich habe am gemeinsamen Frühstück teilgenommen, habe mich nicht ausgeschlossen bei den damit verbundenen „pri-vaten“ Gesprächen z.B. über Freizeitinteressen.
Teilnehmende Beobachtung unterlag durch die Strukturen des untersuchten Feldes „Straf-vollzug“ einigen dafür typischen Beschränkungen. Anders als in kleineren Beobachtungsein-heiten möglich konnte ich keine Beobachtungsschemata vorstrukturieren. Ich konnte Beob-achtungseinheiten nicht videographieren und dann nach vorgegebenen Kategorien einord-nen („Rating“). Ich hatte insgesamt keine ganz freie oder ganz zufällige Auswahl von Einhei-ten, sondern war ganz überwiegend auf eben das Stationszimmer, auf die bestimmte Voll-zugsstation – es handelte sich um die Aufnahmestation der JVA Bremen – und auf überwie-gend die Frühschicht begrenzt. Ich konnte auch nicht mit einer vollständig freien Einwilligung der beobachteten Akteure rechnen, denn die Entscheidung über die Gewährung meines Forschungsvorhabens trafen letztlich nicht sie, sondern ihre Vorgesetzten.
Die Frage nach dem Aufgehen, dem Mitglied-werden in der untersuchten Kultur („zweite So-zialisation“, „going native“) gegenüber dem Beibehalten einer forschenden Außenperspektive beantwortete sich differenziert. Tatsächlich erlebte ich Aspekte unterschiedlicher haftan-staltsinterner Rollen. Zwar saß ich durchweg im Stationszimmer bei den Vollzugsbe-diensteten. Keiner der Gefangenen tat das jemals. Ich habe auch vermieden, mich zu sehr in Gespräche mit Bediensteten anderer Dienststellen zu verwickeln (Bedienstete des Sozial-
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dienstes oder der höheren Verwaltungsebenen). Andererseits hatte ich wie eine Gefangene keine Schlüsselgewalt (und das ist eine zentrale Erfahrung). Ich machte damit von Anfang an auch die typische Gefangenenerfahrung, unbestimmt lange warten zu müssen, bis mich je-mand irgendwo in der JVA abholen kam, mich irgendwo hinbringen, für mich aufschließen konnte.
Eine Woche bietet eine Unmenge an Datenmaterial. Ich musste mit einer Fülle von Wahr-nehmungen umgehen. Unter den vorhandenen Bedingungen habe ich dafür folgende Aus-wertungsstrategien gewählt:
Notieren, Aufarbeiten und Bearbeiten in einem zweistufigen Dokumentationsprozess
– Ich habe laufend handschriftliche Notizen gemacht. Das war nicht ohne eine erste Se-lektion möglich. Ich musste dabei versuchen, jedes vorschnelle Einordnen oder gar „Psychologisieren“ zu vermeiden. Ich musste mich kontrollieren, um nicht schon in Aufzeichnungen „Motivunterstellungen“ im Hinblick auf beobachtete Akteure zu ma-chen. Dennoch war ein erster unwillkürlicher Filter der Beobachtungen kaum zu ver-meiden. Es gehört zu den Grundbeschränkungen dieser Methode, zu bedenken, dass es keine „naive“ Beobachtungsposition gibt. Johannes Feest war hier ein aufmerksa-mer Begleiter, der energisch darauf hinwies, wenn ich ohne hinreichende Begrün-dungszusammenhänge zu Interpretationen ansetzen wollte.
– Ich habe aus diesen Notizen über die Gesamtbeobachtungseinheit hinweg zwei dar-stellende Handlungsstränge entwickelt, einen virtuellen Tagesablauf sowie die Darstel-lung einzelner thematischer „Geschichten“, die sich als zusammenhängendes Ge-schehen aus den Notizen herauspräparieren ließen.
Rekonstruktion von Bedeutungszuschreibungen aus Perspektive der Bediensteten im Sinne von insgesamt sechs thematischen Handlungskernen.
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Die Notizen sollten Auskunft darüber geben, was genau die Bediensteten tun und wie sie ihr Handeln begreifen. Welche Bedeutung weisen sie selbst ihren beruflichen Aktivitäten zu im Hinblick auf einen Anspruch, Gefangene zu resozialisieren?
Für diese Rekonstruktion von Bedeutungszuschreibungen aus den Notizen der teilnehmen-den Beobachtung ließen sich aus den Beobachtungen sechs nicht trennscharf voneinander abgegrenzte Handlungspraktiken herausarbeiten:
1. „Tagesablauf der Gefangenen strukturieren“. Dies war eine wesentlich, aber nicht ausschließlich über das Ein- und Aufschließen der Gefangenen repräsentierte und überwie-gend direkt interaktive Praktik.
Der Rahmen des Tagesablaufs der Gefangenen wird von den Bediensteten vorgegeben. Dieser Rahmen hat feste Vorgaben auch für die Bediensteten selbst. So gibt es für die Aus-gabe von Mahlzeiten oder die Annahme von Anträgen anstaltsweit festgelegte Zeiten und bestimmte Verfahrensweisen, die auf jeder Station von den Bediensteten kontrolliert werden. Die Bediensteten handhaben diese Vorgaben allerdings in nicht immer gut vorhersagbarer Weise flexibel.
Bedienstete erwarten von den Gefangenen widerspruchslose Orientierung an ihren Rah-menvorgaben. Sie verlangen diese Orientierung auch dann, wenn sie ihre Vorgaben – nicht selten – inkonsistent gestalten, von Rahmenvorgaben abweichen. So fand sich z.B. eine durchaus individuell unterschiedliche Handhabung der Zeiten für die Annahme von Anträgen im Stationszimmer. Die Bediensteten begründen ihre Erwartung trotzdem, und ebenfalls durchaus inkonsistent, auch mit einem Angleichungs- und Resozialisierungsgedanken. Sie erwarten Regelkonformität auch kontrafaktisch im Hinblick auf Resozialisierung. So be-obachten sie z.B., dass ein Gefangener problemlos in der Haft „läuft“, sich also an die Vor-gaben hier scheinbar mühelos halten kann. Gleichzeitig stellen sie fest, dass er im freien Leben sichtlich nicht gleichermaßen zurechtkommt, vielmehr immer wieder neu in den Straf-vollzug zurückkehrt.
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Die von den Bediensteten vermittelten Rahmenvorgaben erreichen nicht durchweg den fakti-schen Tagesablauf der Gefangenen. Wann Gefangene schlafen, eine Mahlzeit tatsächlich einnehmen, bestimmtes Freizeitverhalten in ihren Hafträumen entwickeln, unterliegt nicht notwendig den Vorgaben. Bedienstete greifen in diese Autonomie der Gefangenen auch nicht ein, sofern sich daraus kein direkter Widerspruch zu den Rahmenvorgaben ergibt.
Die Handlungspraxis der Strukturvorgaben zeichnet sich hinsichtlich des Kontaktes zwischen Bediensteten und Gefangenen oft durch eine Qualität von Uneigentlichkeit aus. Es gibt Kon-takt und doch keinen Kontakt. Das Essen wird an der Tür des Haftraums ausgeben, aber Bedienstete beobachten hier eher die Interaktion der dafür zuständigen Hausarbeiter mit den Gefangenen. Aufrufe, etwa dazu, sich morgens für den Gang zur Arbeit bereit zu machen, werden in die Station hineingerufen, ohne bestimmte Gefangene direkt anzusprechen.
Noch deutlicher ist die Uneigentlichkeit des Kontaktes bei der für das Gefangensein so grundlegenden Praxis des Ein- und Aufschließen der Hafträume. Hier war beim Einschließen nach einer Phase des Umschlusses regelmäßig zu beobachten, wie zuständige Bedienstete auf eine erste Haftraumtür zugingen, in deren Nähe sich der betreffende Gefangene schon aufhielt. Ohne direkten Blickkontakt und ohne sprachlichen Kontakt ging der Gefangene in seinen Haftraum, bevor der oder die Bedienstete die Tür erreicht hatte. Die Tür wurde ge-schlossen und abgeschlossen. Ähnlich wiederholte sich der Vorgang bei allen anderen Ge-fangenen.
2. „Gefangene kontrollieren“. Dies war ein größerer Teil der direkt interagierenden Kon-takte zwischen Bediensteten und Gefangenen.
Die Praxis umfasste das Überwachen von Tätigkeiten von Gefangenen (Bewegungen auf dem Gelände JVA, z.B. zum Arzt oder zur Arbeitsstelle), aber auch direkte Formen der Kon-trolle (z.B. körperliche Durchsuchung oder Durchsuchen eines Haftraums) und schließlich
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eben die täglich mehrfach wiederholte Praxis des Auf- bzw. Einschließens von Gefangenen in ihren Hafträumen.
Auch hier war die beobachtete Praxis im Hinblick auf die Qualität der Interaktion wieder von der beschriebenen Uneigentlichkeit des Kontaktes bestimmt. In den Handlungen der Be-diensteten ließen sich auch darüber hinaus Versuche identifizieren, sich von solchen Kon-trolltätigkeiten zu distanzieren (unpersönlich-automatisierte Abläufe, Vermeiden von Gesprä-chen bei z.B. einer Haftraumdurchsuchung, auch: Witze machen während des Kontrollvor-gangs). Noch in einer Situation körperlicher Durchsuchung kann auf diese Weise ein echter Kontakt verleugnet werden. Der Gefangene ist nicht Subjekt der Interaktion, wird kaum als Objekt anerkannt. Die Interaktion wird nicht als Bestandteil der Beziehung anerkannt. Die Gefangenen arbeiten mit an dieser Praxis der Kontaktverleugnung, aber für sie ist das natür-lich deutlich schwerer durchzuhalten.
Für den Rahmen der beobachteten Kontrollaktivitäten konnten zwei Aspekte als wichtig her-ausgearbeitet werden, die zunächst recht widersprüchlich erscheinen:
– In einer beobachteten Situation, in der Bedienstete sich aufgerufen sahen, eine „mögli-che konkrete Gefahr“ abzuwehren (es bestand der Verdacht, dass ein Gefangener sich eine Waffe verschafft hatte), zeigte sich, dass unter allem Kontrollhandeln sehr schnell echte Sorge um potentielle Gefährlichkeit und Undurchschaubarkeit jedes Gefangenen aufrufbar war. Kontrollaktivitäten erwiesen sich damit eng mit einem solchen Bild von Gefährlichkeit verknüpft, das Bedienstete sich von Gefangenen machen.
– In der Struktur des Haftalltags fanden sich gleichzeitig sichtbare Kontrolllücken, die relativ offen thematisiert wurden. Die Bediensteten beschrieben mit gewisser Indiffe-renz, dass regelmäßig in der Haft verbotene Gegenstände über die Mauer der Haftan-stalt geworfen werden und auf diese Weise in die Hand von Gefangenen kommen können. Bedienstete beschrieben diese Situation auch als eine für die Gesamtsicher-heit einer JVA „nötige“ Sicherheitslücke.
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Nicht unwesentlich für die Frage resozialisierender Erfahrungsmöglichkeit in der Haft ist, dass die Bediensteten durchaus bedauernd beschrieben, wie selten relevante Annäherun-gen an einen Alltag außerhalb der Haft möglich geworden sind. Kontrolltätigkeit als Beglei-tung von Gefangenen in einen Alltag außerhalb der JVA findet immer weniger statt. Locke-rungen im Sinne von Ausführungen erfordern einen hohen Personalaufwand. Die Bedienste-ten der von mir besuchten Station beschrieben sehr kritisch, dass der Personalabbau das immer seltener zulasse.
3. „Gefangene versorgen“. Es handelt sich hier um Interaktionen, die – direkt und indi-rekt interagierend – sowohl die Grundversorgung mit Nahrung, Schlafplatz, medizinischer Versorgung betreffen, als auch die Bearbeitung konkreter darüber hinausgehender Anliegen eines Gefangenen.
Es gibt für diese Aufgaben zwei Auftraggeber, die Gefangenen selbst und die JVA.
Gegenüber der Gruppe der Gefangenen als „Auftraggeber“ zeigen die Bediensteten deutli-che Vorbehalte. Sie erkennen zwar durchaus an, dass die Versorgung in der Haft einge-schränkt, manchmal eindeutig mangelhaft ist. Gleichzeitig gibt es eine Tendenz, die Lebens-bedingungen der Gefangenen in der Haft mit Verhalten der Gefangenen zu verrechnen. Be-dienstete erwähnen in dem Zusammenhang nicht zuletzt Zeichen von Veränderungswillen oder Hinweise auf eine Auseinandersetzung von Gefangenen mit ihrer Tat.
Gegenüber dem Auftraggeber JVA findet sich öfter eine gewisse Verteidigungshaltung. Be-dienstete lassen erkennen, dass sie eine Art Allianz sehen zwischen der JVA-Verwaltung und „anspruchsvollen“ Gefangenen. Bedienstete haben den Eindruck, letztlich Ansprüche beider Seiten abwehren zu müssen.
Die Interaktionen des Versorgungshandelns sind durch diese doppelte Abwehr oft konflikt-haft strukturiert. Bedienstete haben Vermeidungsstrategien, um den Konflikt nicht offen aus-zutragen. Es finden sich Strategien des vor allem verbalen Beschwichtigens, Beruhigens, Vertröstens.
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Versorgung hat so aus Perspektive der Bediensteten durchaus etwas mit Gefängnis als Stra-fe zu tun, aber kaum etwas mit einem resozialisierenden Handlungsziel.
4. „Gefangene verwalten“. Das Verwalten betrifft sowohl Angelegenheiten einzelner Gefangener als auch Stationsangelegenheiten. Es ist häufig eine indirekt interaktive Praxis.
Gefangene sind hier ganz überwiegend Objekt des Handelns der Bediensteten. Sie werden nicht als kooperierende Akteure beteiligt. Im Verwaltungshandeln von Bediensteten werden begleitend öfter auch resozialisationskritische, resignative Einstellungen zu den Gefangenen thematisiert.
5. „Informationen über Gefangene gewinnen und verarbeiten“. Hier werden durchge-hend aus unterschiedlichen Quellen Informationen beschafft und kommunikativ verarbeitet (Akten, Austausch unter Bediensteten, aber auch Informationen aus Gesprächen mit bzw. Beobachtung von Gefangenen).
Es ist ein multimodal angelegtes Interaktionssystem, das als Grundstruktur den gesamten Beobachtungszeitraum bestimmte. Die Praxis lässt sich als spiralförmige Entwicklung be-schreiben, in der mit wiederholender Erörterung und unter Einflechten immer neuer Informa-tionen und Entscheidungen und bei diskursiver Beteiligung wechselnder Bediensteter Infor-mationen verarbeitet werden. Es ist dies nach den Erfahrungen der teilnehmenden Beobach-tung eine der bestimmenden Handlungspraktiken von Bediensteten im Vollzugsdienst, jeden-falls die wesentliche Praktik indirekter Interaktion im Hinblick auf Gefangene.
Gefangene sind hier entweder Zulieferer von Information oder Objekt der Erörterung (gele-gentlich beides). Sie sind aber kaum je Beteiligte am Prozess der informationellen Verarbei-tung. Interessen von Gefangenen – etwa ein Interesse an Privatheit und Autonomie – spielen dabei ausdrücklich keine Rolle, und in den erlebten einschlägigen Situationen bestand auch
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kein Gefangener darauf (dabei ging es etwa um den Umgang mit Post von Gefangenen oder um die Erörterung bestimmter verschriebener Medikamente).
Eine davon etwas abweichende Interaktionspraxis zeigte sich lediglich in Gesprächen von Bediensteten mit Hausarbeitern. Die Tätigkeit der als Hausarbeiter beschäftigten Gefange-nen auf der Station gibt ihnen mehr Bewegungsfreiheit als anderen. Das erfordert von Seiten der Bediensteten einen gewissen Vertrauensvorschuss. Die Hausarbeiter haben durch ihre Tätigkeit auch mehr Kontakte auf der Station als andere Gefangene. Sie sind damit für die Bediensteten wichtige Informationslieferanten. Bedienstete suchen das Gespräch mit ihnen, und solche Gespräche können auch „privatere“ Inhalte haben.
Ganz wesentliches Thema der gesamten Informationsgewinnung und -verarbeitung ist die Frage des Verhältnisses einzelner Gefangener zu Drogenkonsum oder Drogenhandel inner-halb der Haft. Es geht in der Praktik der Informationsgewinnung und -verarbeitung um ein Abwägen von drogenbezogenen Sicherheitsfragen für die Haftsituation selbst. Bedienstete wollen Sicherheit darüber gewinnen, welches Verhalten sie auf der Station selbst von Ge-fangenen zu erwarten haben. Sie wollen vorbereitet sein. Eine Verbindung mit einer resozia-lisierenden Perspektive von Haft war an keiner Stelle sichtbar. Es geht nicht um die Frage, ob und wie ein Gefangener im Hinblick auf etwaigen Drogenkonsum auf ein selbstbestimm-tes Leben nach der Haft vorbereitet werden kann.
Sehr ernüchternd und für die Bediensteten sichtlich anhaltend verunsichernd ist, dass sie letztlich überzeugt sind, trotz aller Bemühungen, Informationen zu gewinnen, keine sichere Kenntnis davon zu erhalten, was eigentlich in den Hafträumen und bei den einzelnen Gefan-genen vorgeht. Sie können ihr Gefühl bleibender Unsicherheit nicht abschütteln.
6. „Gefangene disziplinieren“. Bei dieser direkt und indirekt interaktiven Praxis geht es um das Beraten einer Sanktion, das Aussprechen einer Sanktion und die Sanktionierung selbst.
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Ähnlich wie bei der Praxis „Informationen gewinnen“ ist auch die Erörterung von Sanktionen ein Prozess, in dem sorgfältig eine möglichst große Zahl an Informationen verarbeitet wird. Die Bediensteten sind hier gegenüber dem Gefangenen in einer eindeutigen Machtposition. Sie müssen ihre eigene Einschätzung gleichzeitig aber gegenüber übergeordneten Stellen in der Hierarchie der JVA begründen. Sie erleben ihre vorgesetzten Stellen, „die Verwaltung“ dabei in der Tendenz zu nachgiebig, zu wenig konsequent. Ein Bediensteter sprach in dem Zusammenhang von dem Eindruck, hier werde ein „Spielzeugvollzug“ praktiziert.
Es wurde bei Handlungen, die dieser Praxis zuzuordnen waren, kaum im Ansatz eine inter-aktive Verbindung mit der Person des Gefangenen gesehen. Ein Gefangener war vielmehr überwiegend Objekt von Erörterungen der Bediensteten. Teilnehmende an einem diskursi-ven Prozess waren Gefangene nur insoweit, als Äußerungen von Gefangenen reportiert, bewertet und eingeordnet wurden. Noch die interaktive Praxis der „Eröffnung“ der Sanktion war in der miterlebten Situation durch ein hohes Maß an interaktioneller Distanzierung be-stimmt (Hinzuziehen eines gerade eben das Nötigste übersetzenden Mitgefangenen, Ver-zicht auf jegliche weitere Erklärung zu der ausgesprochenen Sanktion).
Bedienstete beschrieben Sanktionen als unhinterfragbare Konsequenz bestimmten Verhal-tens von Gefangenen. Sie zeigten sich gleichzeitig überzeugt, dass jegliche Sanktion letztlich fruchtlos ist, jedenfalls nicht zu einer Aufgabe sanktionsfähigen Verhaltens führt und sicher keine direkten Konsequenzen für das Verhalten eines Gefangenen nach der Haft vorhersagt.
In der weiteren Verarbeitung der hier beschriebenen interaktiven Praktiken und ihrer Bedeu-tungszuschreibungen aus Sicht der Bediensteten ließen sich folgende Thesen zur Frage der Möglichkeit einer Erfahrung von Resozialisierung im Haftalltag ableiten:
Resozialisierung kann nach Definition der Bediensteten nicht in der Haft stattfinden,
– weil „Resozialisierung“ nichts mit dem Leben in einer Haftanstalt zu tun hat.
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– weil die „Verwaltung“ mit ihren Vorschriften es unmöglich macht, „resozialisierende“ Praktiken, insbesondere im Sinne von Lockerungen, Ausführungen, Hafturlauben, in den Haftalltag einzubringen.
Gerade diese letztere Zuschreibung von Verantwortung ist nicht ohne Bedeutung für die Be-ziehung zwischen Bediensteten und Gefangenen. Sie entlastet die praktische Alltagsbezie-hung, weil sie die Bediensteten von der Verantwortung dafür entlastet, dass die Gefangenen im Haftalltag keine Perspektive für ihr Leben nach der Haft erleben können.
Die Beziehung zwischen Bediensteten und Gefangenen kann kein möglicher Träger von Re-sozialisierungserfahrung sein.
Sie kann es nicht sein, weil Bedienstete dazu in ihrer beständigen Rollenkonfusion nicht in der Lage sind. Sie müssen auch dann, wenn sie Hilfen anbieten, immer gleichzeitig direkt kontrollieren oder zumindest zu Kontrollzwecken Informationen sammeln. Sie sehen sich ge-zwungen, auch den hilfebedürftigen Gefangenen immer zunächst als gefährlichen Menschen zu sehen. Sie dürfen die Sicherung, auch die Eigensicherung, nie vergessen. Sie resignieren schließlich, auch weil die geringe Personaldecke keine Gleichzeitigkeit (oder wenigstens sinnvolle Abfolge) beider Praktiken, Unterstützung und Kontrolle, ermöglicht.
Bedienstete erkennen eine hohe Bedeutung von Lockerungen für eine Reintegration in ein selbständiges Leben nach der Haft (insbesondere: Ausführungen, Hafturlaub). Lockerungen sind aber nicht unabhängig vom Disziplinarsystem als Praxis der Normalisierung und Anglei-chung in den Haftalltag integriert. Das ergibt sich nicht zuletzt aus dem so bestimmenden Anteil der haftbezogenen Interaktionspraktiken zum Thema „Drogen“. Drogen sind ein zent-rales Element im System der haftinternen Disziplinierungen. Die Themen „Drogen“, „Kontrol-le“ und „Lockerungen“ sind untrennbar verbunden.
Dabei kann der einerseits restriktive, andererseits inkonsistente Umgang mit dem Dro-genthema in der hier untersuchten Haftbedingung jegliches Resozialisierungsbemühen ad absurdum führen.
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– Die Bediensteten sehen sich veranlasst, Gefangene vor allem im Hinblick auf ihren etwaigen Drogenkontakt hin zu bewerten und einzuordnen. Die damit verknüpften vor-herrschend kontrollierenden Aktivitäten nehmen einen erheblichen Teil der Arbeitszeit der Bediensteten in Anspruch.
– Dieser Arbeitsaufwand ist weder durch unmittelbaren Erfolg belohnt (die Bediensteten erleben das Konsumverhalten der Gefangenen vielmehr als letztlich undurchschaubar), noch findet er in einem für Gefangene und Bedienstete konsistenten Rahmen statt (vielmehr gibt es Hinweise auf bekanntermaßen nicht kontrollierte Bereiche des Ge-fängnisalltags).
– Gefangene, die sich – aus welchen Gründen auch immer – für Drogenkonsum in der Haft entscheiden, riskieren, dadurch systematisch von jeder in der Haft überhaupt möglichen Resozialisierungshilfe ausgeschlossen zu werden. Über Urinkontrollen und Haftraumprüfungen ist das Risiko der Entdeckung groß. Es gibt für die Gefangenen dann keine resozialisationsfördernden Lockerungen mehr.
Gerade diese zuletzt beschriebenen Umstände lassen sehr grundsätzlich fragen, wieweit die hier gesehene Haftanstalt auf das Thema der Drogen wirklich eingerichtet war. Die damit verbundenen Praktiken sind einerseits bestimmend für das Alltagshandeln von Bediensteten (und Gefangenen). Gleichzeitig erscheint ihr Sinn nicht nur in direkter Konsequenz fraglich, wenn man bedenkt, wie eingeschränkt die dadurch gewonnene Kontrolle ist. Erst recht be-denklich ist die langfristige Konsequenz für die Aufgabe resozialisierenden Handelns. Min-destens den Bediensteten fällt es sichtlich schwer, noch einen damit verbundenen Sinn in ihrem beruflichen Handeln zu finden.
Literatur
Calliess, Rolf-Peter; Müller-Dietz, Heinz (Hg.) (2008): Strafvollzugsgesetz. 11. Auflage. München.
Dahle, Klaus-Peter; Greve, Werner; Hosser, Daniela; Bliesener, Thomas (2020): Das Gefängnis als Entwicklungsraum. Ein Plädoyer für eine erweiterte Perspektive auf den Justizvollzug. In: Forens Psy-
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Diplom-Psychologin Dr. Lioba Fricke, Kriminologin (M.A.)
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