In der JVA Kaisheim in Bayern haben Gefangene erhebliche Probleme mit dem Zugang zu medizinischer Versorgung. Im September 2016 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland, weil das Versagen des Zugangs zu Substitution im Fall Wenner ./. Deutschland eine Menschenrechtsverletzung darstellt. Auch dieser Fall stammte aus der JVA Kaisheim. Zwar werden dort inzwischen vereinzelt Gefangene substituiert, aber die grundlegenden Probleme bestehen fort. Anders als außerhalb des Strafvollzugs können Gefangene nicht einen anderen Arzt oder eine andere Ärztin aufsuchen, wenn Ihnen eine Behandlung verweigert wird.

Ein Gefangener hatte über viele Monate hinweg keine Behandlung seiner Hepatitis C erhalten, obwohl Unterlagen einer Klinik vorlagen, die kurz vor Haftantritt seine Erkrankung und den ärztlichen Handlungsbedarf festgestellt hatte. Er wusste sich schließlich nicht mehr anders zu helfen als eine Strafanzeige gegen den zuständigen Anstaltsarzt wegen Körperverletzung durch Unterlassen zu erstatten. Die Behandlung sei ihm mit der Begründung verweigert worden, dass sie zu teuer sei und er sie durch seine Drogenabhängigkeit selbst verschuldet habe. Nachdem der Anstaltsarzt von der Anzeige erfuhr, wurde die Behandlung eingeleitet. Allerdings erstattete die Anstalt dennoch sogleich ihrerseits Anzeige gegen den Gefangenen wegen falscher Verdächtigung. Was dann geschah, stellt ein zentrales strukturelles Problem dar: Die Staatsanwaltschaft hielt es offensichtlich nicht für möglich, dass der Gefangene mit seiner Anschuldigung Recht haben könnte. Sie verfolgte die Anzeige gegen den Gefangenen, nicht jedoch die Anzeige gegen den Anstaltsarzt. Im Strafprozess gegen den Gefangenen wurde der Anstaltsarzt als Zeuge gehört. Die zu Prozessbeginn von der Schuld des Gefangenen überzeugte Staatsanwältin kam aufgrund dieses Auftritts des Anstaltsarztes jedoch zu dem Ergebnis einen Freispruch zu beantragen. Zu dem es dann auch kam. Der Anstaltsarzt hatte eine Mischung aus Unkenntnis, Ignoranz, Abwehr und Selbstgerechtigkeit zum Besten gegeben, wobei er eine Vielzahl von Fragen auch dann nicht beantwortete, wenn sie vielmals gestellt worden waren. Dieser medizinische Dienst der JVA, an dem die Gefangenen nicht vorbeikommen, wenn sie eine Behandlung benötigen, ließ nicht erkennen, dass seine Entscheidungen von medizinischen Kriterien im Interesse des Patientenwohls getragen gewesen wären.

Über das Verfahren berichtete unter anderem die Augsburger Allgemeine (Upload mit Genehmigung des Autors):Kaisheim: Verweigerte ein Arzt einem Häftling die Behandlung? | Augsburger Allgemeine