An dieser Stelle veröffentlichen wir eine – „ziemlich sensationelle“ (Johannes Feest) – Entscheidung des OLG Hamburg. Sie betrifft die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (Strafvollzugsamt) wegen Nichtumsetzung einer Gerichtsentscheidung des LG Hamburg („Renitenz“). Die Entscheidung wurde von Michael Jauernik, dzt. JVA Hamburg-Fuhlsbüttel, ohne anwaltliche Unterstützung, erstritten.

OLG_Hamburg 5 Ws 44-22 Vollz

OLG_Hamburg 5 Ws 44-22 Vollz