Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration des Bayerischen Landtages hat Christine Graebsch zur Anhörung als Sachverständige zum Thema „Reform des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes anlässlich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Entlohnung von Strafgefangenen“ (Drs. 19/3468) eingeladen. Vor ihrer Anhörung wurde sie gebeten, zu einem umfassenden Fragenkatalog Stellung zu nehmen. Dieser setzte sich mit dem Resozialisierungkonzept für den bayerischen Strafvollzug, Vollzugsplänen, der Arbeitspflicht, den Formen der Anerkennung der von Häftlingen geleisteten Arbeit (insbesondere das Arbeitsentgelt), der Ausfallentschädigung, den Freistellungstagen, dem Erlass von Verfahrenskosten, dem Taschengeld, den Gesundheitsleistungen, der wissenschaftlichen Evaluation sowie sonstigen Vorschriften des Gesetzentwurfs der Staatsregierung auseinander. Die Einzelheiten der Stellungnahme können hier nachvollzogen werden. 
 
Die mündliche Anhörung der eingeladenen Sachverständigen hat am 20. Februar 2025 stattgefunden und konnte per Live-Stream mitverfolgt werden. Der Bayerische Landtag hat dazu zusammenfassend berichtet. Die Berichterstattung kann hier eingesehen werden.