Pressemitteilung Nr. 60/2022 vom 7. Juli 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass Entscheidungen der Fachgerichte, mit denen ein Besuch des inhaftierten Beschwerdeführers durch einen Journalisten zum Zwecke eines Interviews untersagt wurde, den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzen.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-060.html

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