SZ-Online zum Urteil des Zweiten Senats vom 20. Juni 2023 – Gefangenenvergütung II 

In einem Beitrag für die Süddeutsche Zeitung (SZ-Online) mit dem Titel „Strafvollzug: Karlsruhe erhält Niedriglohnsektor“ kommentiert Wolfgang Janisch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Frage der Gefangenenlöhne (Urteil vom 20. Juni 2023 – 2 BvR 166/16, 2 BvR 1683/17).

Zwar sei die durch die Verfassungsrichter:innen herausgehobene Bedeutung der Resozialisierung im Strafvollzug grundsätzlich zu begrüßen, jedoch überwiege die Enttäuschung über das Urteil dadurch, dass den Länder hierdurch viel Zeit zum Erhalt des Niedriglohnsektors im Strafvollzug eingeräumt werde. So ermögliche die Entscheidung den Ländern selbst zu entscheiden, wie sie Arbeit im Resozialisierungskonzept gewichten und entsprechend den Lohn anheben und gleichzeitig kürzen können, um damit etwa Gesundheitsleistungen zu finanzieren, die Gefangene in Anspruch nehmen.

Hierdurch entstehe teilweise der Eindruck, „als dürfe der Staat mit der einen Hand wieder nehmen, was er mit der anderen gegeben hat.“ Zwar mahne das Urteil den Gesetzgeber, dass das geringe Entgelt nicht als Teil der Strafe empfunden werden dürfe, jedoch bleibe abzuwarten, inwieweit diese „sanfte Mahnung“ in der Umsetzung dann berücksichtigt wird.

Der vollständige Kommentar von Wolfgang Janisch ist Online auf der Website der SZ (kostenpflichtig) zu lesen (Link unten).

 

https://www.sueddeutsche.de/meinung/gefaengnis-haeftling-lohn-bundesverfassungsgericht-kommentar-1.5950259?reduced=true