Mit Unterstützung von Christine Graebsch wendet sich ein Gefangener gegen einen in einem Eilrechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss seine Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt betreffend und erhält vom Bundesverfassungsgericht recht.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Download: – 2 BvR 1936/22