Am 24.06.2024 hat das OLG Thüringen in konsequenter Fortentwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei lebensälteren Gefangenen und zu § 454a StPO analog (Festsetzung der Entlassung in der Zukunft) einen ungewöhnlich detaillierten Plan für die in den nächsten zwei Jahren zu gewährenden Lockerungen beschlossen. Der Gefangene ist über 70 Jahre alt und verbüßt seit mehr als 30 Jahren eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Entlassung wird – wenn nichts Erhebliches dazwischen kommt – in zwei Jahren erfolgen.

Der Link zur Entscheidung: OLG_Thüringen_1_Ws_503_23_OCR